Sind Dividenden sinnvoll?

Im Betrieb arbeitende Firmeninhaber/innen haben die Möglichkeit, nebst Lohn auch Dividenden zu beziehen. Dividendenbezüge haben den Vorteil, dass sie steuerprivilegiert sind und die Firma Sozialversicherungen spart. Hintergrund ist die Vermeidung von Doppelbesteuerungen, weil die Firma einerseits den (höheren) Gewinn versteuert und die Dividendenauszahlung nochmals beim Inhaber als Einkommen versteuert wird. Dividendenbezüge haben aber Nachteile und es werden durch die Ausgleichskasse richtigerweise Grenzen gesetzt.

 

Ausgleichskasse prüft AHV-Pflicht auf Dividenden

Wenn ein offensichtliches Missverhältnis zwischen Lohn und Dividende besteht, kann die Ausgleichskasse die Dividende nachträglich als AHV-pflichtig deklarieren. Auf was achtet die Ausgleichskasse?

  • Firmen(mit-)inhaber, die im Betrieb arbeiten, müssen einen Lohn beziehen, die dem Pensum, der Funktion und der Branche entsprechen
  • Die Dividende muss im Verhältnis sein, wenn sie in Bezug auf das investierte Eigenkapital angemessen ist. Bis 10% vom sogenannten steuerlichen Eigenkapitalertrag gelten als angemessen.

Diese Limiten sind jedoch nur Anhaltspunkte. Sie ersetzen die Detailanalyse nicht.

 

Beispiel

Der Inhaber eines Handwerksbetriebes arbeitet in Vollzeit und hat 8 Angestellte. Er bezieht einen monatlichen Bruttolohn von 5‘500 CHF (12x). An der Generalversammlung im folgenden Jahr wird eine Dividende von 10‘000 CHF beschlossen, da genügend Liquidität in der Unternehmen vorhanden ist. Das Eigenkapital in der Bilanz beträgt 220‘000 CHF.

Der jährliche Lohnbezug von 66‘000 CHF ist der Funktion entsprechend als Geschäftsführer mit Führungsaufgaben zu tief. Also müsste der Dividendenbezug von 10‘000 CHF von der Ausgleichskasse als Lohn umqualifiziert werden. Jedoch ist der Dividendenbezug innerhalb der 10% Limite des Eigenkapitals. Aus Sicht Ausgleichskasse ist der Dividendenbezug also in Ordnung und nicht AHV-pflichtig.

 

Alternative zum Dividendenbezug

Eine bewusste zusätzliche Lohnauszahlung kann vorteilhaft sein, um den späteren Rentenbezug zu verbessern. Ein gutes Werkzeug ist der Lohnbezug und zugleich private Einzahlung in die Pensionskasse. Auch so lassen sich Steuern optimieren, ohne dass die Sozialversicherungen vernachlässigt werden. Jedoch ist dann das Geld in der Pensionskasse parkiert und kann nur innerhalb der gesetzlich Bezugsmöglichkeiten wieder aus dem BVG herausgenommen werden.

Ein einmaliger Liquiditätsbedarf von Firmeninhabern kann auch mittels Firmendarlehen überbrückt werden. Jedoch gelten auch hier steuerliche Vorschriften, zu welchem Prozentsatz diese verzinst werden müssen. Gratisdarlehen und somit verdeckte Gewinnausschüttungen sind steuerlich problematisch.

 

Fazit

Eine generelle Empfehlung gibt es nicht, da jede Firma und jede/r Firmeninhaber/in unterschiedliche persönliche Situationen haben. Ein allgemeiner Leitfaden ist:

  1. Firmeninhaber/innen beziehen einen korrekten Lohn, wie wenn er/sie bei einem Dritten in gleicher Funktion angestellt wäre. So wird sichergestellt, dass die Versicherungsabdeckung im Ereignisfall (Krankheit, Unfall, Rente) genügend ist
  2. 13. Monatslohn ebenfalls als Lohn beziehen
  3. eventueller 14. Monatslohn oder Boni als Dividende auszahlen

 

Fragen zu Dividende vs. Lohn?

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