Ferientage richtig handhaben – auch während der Probezeit und bei Krankheit und Unfall

Wie rechnet man den Ferienanspruch, was gilt während der Probezeit, gibt es bei Krankheit eine Kürzung?

Hier erfahren Sie kurz und bündig, wie Ferien gehandhabt werden:

Ferienanspruch

Bis 20-jährige Mitarbeitende und Lernende haben nach OR fünf Wochen Ferien. Ab 20-jährige haben noch einen Ferienanspruch von 4 Wochen pro Jahr. Darüber hinausgehende Regelungen sind weit verbreitet wie z.B. 5 Wochen Urlaub für Mitarbeitende ab 50-jährige. Grundsätzlich sind solche Ferienregelungen jedoch freiwillig oder in Gesamtarbeitsverträgen etc. vereinbart.

Beispiel
Wenn ein 21-jähriger seine Lehre mit 5 Wochen Ferienanspruch am 31. Juli abschliesst und im gleichen Betrieb als Mitarbeiter mit 4 Wochen Ferienanspruch weiterbeschäftigt wird, gilt:
7/12 von 25 Arbeitstagen für Januar – Juli
5/12 von 20 Arbeitstagen für August – Dezember
ergibt 23 Arbeitstage. my-CFO GmbH empfiehlt, immer zu Gunsten des Mitarbeitenden aufzurunden.

Probezeit

Der Mitarbeitende hat auch während der Probezeit einen Ferienanspruch pro rata temporis. Die meisten Mitarbeitenden beziehen während der Probezeit jedoch noch keine Ferien. Ausser die Probezeit ist lange angesetzt z.B. 3 Monate. Wird die Stelle während der Probezeit gekündigt, werden deshalb allfällige nicht bezogene Ferientage ausbezahlt.

Krankheit / Unfall während den Ferien

Es ist zu prüfen, ob die Krankheit oder der Unfall zu Ferienunfähigkeit geführt hat. Eine Schnittwunde am Finger führt deshalb meistens nie dazu, dass dem Mitarbeitenden weniger Ferienbezüge angerechnet werden. Viele Firmen verlangen von ihren Mitarbeitenden ein Arztzeugnis, wenn die Krankheit oder der Unfall während der Ferien passiert. Der Arzt sollte sich im Arztzeugnis zur Ferienunfähigkeit äussern. Arztzeugnisse im Ausland sollten in einer verständlichen Sprache wie englisch abgefasst werden.

Ferienbezug

Grundsätzlich bestimmt der Arbeitgeber den Zeitpunkt des Urlaubes. Er nimmt jedoch auf Ferienwünsche der Arbeitnehmenden Rücksicht. Elternteile mit Kindern haben vorzugsweise während der Schulferien Urlaub. Pro Jahr sind mindestens zwei Wochen Ferien an einem Stück zu beziehen. Ende Jahr sollten die Ferien bezogen sein. Ein Übertrag ins neue Jahr ist üblich.

Ferienguthaben bei Firmenaustritt

Kündigt ein Mitarbeitender seine Stelle, sind die restlichen Ferientage zu beziehen. Es empfiehlt sich, dass die Arbeitgeberin und der Mitarbeitende den Austritt korrekt organisieren, indem die restlichen Ferientage noch bezogen werden können. Ist dies nicht möglich, darf dem Mitarbeitenden ausnahmsweise das Ferienguthaben mit der letzten Lohnabrechnung ausbezahlt werden. Abgesehen von dieser Ausnahme gilt ein Auszahlungsverbot für Ferienguthaben.

Haben Sie Fragen zum Thema Ferien? Schreiben Sie uns ungeniert eine Email an info@my-cfo.ch.